Jahres-Auslandsreise-Krankenversicherung
Jahres-Reiserücktritts-Versicherung
Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung für beliebig viele Reisen
Versicherungssumme 1.000,-
EUR 49,- EUR/Einzelperson
Versicherungssumme 2.000,-
EUR 99,- EUR/Familie
Forderungsausfallversicherung
Die Forderungsausfallversicherung ist keine Police, die im Aktenschrank verstaubt und bei Bedarf hervorgeholt wird, um einen Schaden zu melden. Der Versicherungsschutz lebt von der aktiven Mitarbeit des Unternehmens bzw. des Versicherungsnehmers.
Zwischen der Lieferung einer Ware oder der Werk- bzw. Dienstleistung und ihrer Bezahlung liegen je nach Branche und Land üblicherweise zwischen 0 bis 210 Tage. Durch diese teilweise langen Zahlungsziele entstehen Lieferantenkredite, die inzwischen in Deutschland zu den wichtigsten Finanzierungsformen für Unternehmen gehören. Diese entsprechen dem Volumen der Banken für sämtliche kurzfristigen Kredite. Doch anders als bei den Bankkrediten, ist diese Kreditform nur schlecht abgesichert (i.d.R. nur mit dem Eigentumsvorbehalt).
Im Export ist der Eigentumsvorbehalt oder das Pfandrecht wegen der unterschiedlichen Rechtslage oft nicht durchsetzbar. Je nach Dauer des Zahlungszieles, Rechtssystems im Ausland und den länderspezifischen Handelsausprägungen vergrößert sich das Risiko und wird immer unkalkulierbarer.
Eine Forderungsausfallversicherung schützt den Lieferanten vor Verlusten durch Zahlungsausfall sowohl bei inländischen als auch bei ausländischen Geschäften. Und das in dreifacher Weise:
- Schaden verhindern durch Übernahme von Kreditprüfungs- und Überwachungsaufgaben
- Schaden reduzieren durch Übernahme des Inkasso und des Mahnverfahrens
- den trotzdem entstandenen Schaden ersetzen.
Die Kautionsversicherung
Auftraggeber verlangen ein hohes Maß an Sicherheit, wenn es um die Auftragsvergabe geht. Aufgrund des konservativen Verhaltens von Banken und Kreditinstituten im Rahmen von Bürgschaften und der bereitgestellten Gesamt-Kreditlinie des Unternehmens, rückt die Kautionsversicherung immer weiter in den Vordergrund – und das aus gutem Grund, denn die klassischen Bankbürgschaftslinien werden zunehmend enger (Stichwort Basel II) und somit schwinden Kreditrahmen und wichtige Wettbewerbsfaktoren. Anders sieht es jedoch mit der Kautionsversicherung aus – hier sparen Sie Geld, schaffen Liquidität und erhöhen Ihre Wettbewerbsfähigkeit.
Die Vorteile einer Kautionsversicherung
Kurz und bündig, die Vorteile zu einer Bürgschaft über eine Kautionsversicherung:
- Keine Anrechnung des Bürgschaftsvolumen auf die Kreditlinie bei der Hausbank
- Ausweitung des Liquiditätsspielraumes
- Nach Bonitätsprüfung werden keine bzw. max. 20 bis 40 % Sicherheiten gefordert. Es ist KEINE 100-109 %ige Besicherung wie es bei der Hausbank üblich ist erforderlich.
- Günstige Beiträge für Bürgschaften
Arten von Bürgschaften
Je nach Branche und Betriebsart stehen Ihnen folgende Bürgschaftsarten zur Verfügung:
- Ausführungsbürgschaft
dient dazu, die vertragsgemäße Ausführung sicherzustellen
Laufzeit: Baubeginn bis zur Abnahme
- Mängelansprüche Bürgschaft (ehemals Gewährleistungsbürgschaft)
dient als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Gewährleistungsansprüche
Laufzeit: vertraglich vereinbarte Gewährleistungsfrist (4 Jahre VOB / 5 Jahre BGB)
- Vertragserfüllungsbürgschaft
dient dazu, die vertragsgemäße Ausführung und Gewährleistung sicherzustellen
Laufzeit: Baubeginn bis zur Abnahme + Gewährleistungsfrist
- Bietungsbürgschaft
dient i. d. R. dazu, die Einhaltung der Angebotskonditionen im Falle der Auftragserteilung sicherzustellen
- Vorauszahlungsbürgschaft
dient i. d. R. dazu, das Verlustrisiko aus vorab geleisteten Zahlungen sicherzustellen
- Bauhandwerkersicherungsbürgschaft (gem. § 648a BGB)
dient i. d. R. dazu, die Bezahlung der Bauleistung durch den Besteller an den Auftragnehmer sicherzustellen
Insolvenzversicherungsschutz für Reiseveranstalter
Seit dem 01.07.1994 besteht für Reiseveranstalter gemäß § 651 k BGB die Pflicht, erhaltene Kundengelder für den Fall abzusichern, dass infolge einer Insolvenz oder einer Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters Reiseleistungen ausfallen oder dem Reiseteilnehmer für die Rückreise zusätzliche Kosten entstehen. Diese Notwendigkeit der Kundengeldabsicherung gilt auch für Anzahlungen auf den Reisepreis.
Dieser Absicherungspflicht kann der Reiseveranstalter durch den Abschluss einer Insolvenzversicherung, auch Kundengeldabsicherung genannt, nachkommen. Durch den Abschluss dieser Insolvenzversicherung werden dem Reiseveranstalter Sicherungsscheine zur Verfügung gestellt. Mit Aushändigung der Sicherungsscheine erfüllt der Reiseveranstalter seine Pflicht zu Insolvenzabsicherung und der Reiseteilnehmer erwirbt im Falle einer Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters einen unmittelbaren Anspruch gegen den Kundengeldabsicherer. Vor Aushändigung des Sicherungsscheines darf vom Reiseveranstalter oder vom Reisebüro keine Zahlung des Reiseteilnehmers auf den Reisepreis gefordert oder angenommen werden.
Ein Verstoß gegen diese Absicherungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldstrafe bis zu € 5.000,– geahndet werden kann
Seit dem 01. 01.2003 müssen Reiseveranstalter den Sicherungsschein nach einem einheitlichen Muster gestalten. Bei der Gestaltung der Sicherungsscheine sind Abweichungen vom Text des Mustersicherungsscheines nicht zulässig, wohl aber bezüglich des Format und der Farbe. Der Sicherungsschein ist an die Reisebestätigung anzuheften oder auf deren Rückseite aufzudrucken.
Was versichert die Insolvenzversicherung?
- die auf dem Reisepreis geleisteten Zahlungen, wenn Reiseleistungen aufgrund der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalter ausfallen
- Notwendige Aufwendungen für Rückreise bei Reiseabbruch
- der Kundengeldabsicherer kann seine Haftung für die von ihm in einem Jahr insgesamt zu erstattenden Beträge auf EUR 110 Mio. begrenzen.