Jahres-Auslandsreise-Krankenversicherung
Jahres-Reiserücktritts-Versicherung
Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung für beliebig viele Reisen
Versicherungssumme 1.000,-
EUR 49,- EUR/Einzelperson
Versicherungssumme 2.000,-
EUR 99,- EUR/Familie
Kfz-Versicherung
Kfz-Haftpflichtversicherung
Eine kurze Ablenkung im Straßenverkehr kann weitreichende und teure Folgen nach sich ziehen. Damit Sie bei einem Unfall nicht lebenslang mit Ihrem Vermögen haften, gibt es die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung. Als Halter eines Autos sind Sie verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung zu der gesetzlichen Mindestdeckung abzuschließen.
Kfz-Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden an Ihrem Fahrzeug durch z. B. Brand, Explosion, Entwendung, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Glasbruch oder Diebstahl.
Kfz-Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung beinhaltet die Leistungen der Teilkaskoversicherung und bietet zusätzlich
Schutz bei mutwilliger Fremdbeschädigung Ihres Fahrzeugs oder einem selbst verschuldeten Unfall.
Kfz-Schutzbrief
Die Regelung einer Panne oder eines Unfalls ist oft mit hohem Aufwand verbunden. Mit dem Kfz-Schutzbrief sind Sie auf allen Wegen gut abgesichert - sogar, wenn Sie ohne Auto innerhalb Deutschlands oder im europäischen Ausland verreisen.
Ihre Vorteile:
- europaweite schnelle Hilfe als Service oder Kostenerstattung
- Fahrzeugschutzbrief hilft bei Panne, Unfall oder Diebstahl (z. B. Abschleppen, Mietwagen)
- Reiseschutzbrief hilft bei Krankheit, Verletzung oder Tod (z. B. Krankenrücktransport, Ersatz und Betreuung bei Verlust von Reise-Dokumenten oder bei Bedarf an ärztlicher Betreuung im Ausland)
- für PKW, Camping-Kfz, Motorräder/-roller und Lieferwagen
Fahrerschutz-Versicherung
Bei einem selbst- oder mitverschuldeten Unfall haben alle Insassen Ihres PKW oder Camping-Kfz Anspruch auf Entschädigung aus der Kfz-Haftpflichtversicherung während der Fahrer nicht genügend abgesichert ist.
Ihre Vorteile:
- Schutz vor den finanziellen Folgen eines Personenschadens des berechtigten Fahrers Ihres Fahrzeugs (z. B. Ehepartner, Kinder, Freunde) durch einen selbst- oder mitverschuldeten Unfall.
- Ersatz für Schäden immer dann, wenn kein Anderer dafür aufkommt, z. B. wenn der Schädiger unbekannt bzw. mittellos ist oder die Krankenkasse die Heilkosten nur teilweise übernimmt.
- Kostenübernahme von z. B. Verdienstausfällen, Haushaltshilfen, behindertengerechte Umbaumaßnahmen, Hinterbliebenenrente und in besonders schweren Fällen sogar Schmerzensgeld
Mopedversicherung
Für Mofas, Mopeds, Mokicks, dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge ist für jedes Verkehrsjahr eine Haftpflichtversicherung mit einem Versicherungskennzeichen gesetzlich vorgeschrieben. Hier schützt die Mopedversicherung.